
Einlagerung und 24-Stunden-Notfallhotline
Abgesehen von altersbedingten Krankheiten tritt der Fall, dass Vorsorgedokumente benötigt werden, meist plötzlich und unerwartet aufgrund von Unfall oder beispielsweise durch einen Herzinfarkt ein. Dann kommt es darauf an, auf diese Unterlagen schnellstmöglichen Zugriff zu gewähren. Das kann nur durch eine professionelle Lagerung mit ständiger Verfügbarkeit der Vorsorgedokumente garantiert werden. Durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die Existenz der persönlichen Vollmachten und Verfügungen für alle berechtigten Personen (z.B. Richter am Betreuungsgericht) und Institutionen sofort erkennbar. Durch die 24-Stunden-Notfallhotline ist sichergestellt, dass die Dokumente, wenn es darauf ankommt, rund um die Uhr und schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden können. Ein Betreuungsverfahren kann somit wirksam verhindert werden. Diesen Service können Sie selbstverständlich auch für Ihre bereits bestehenden Vollmachten und Verfügungen nutzen.
Update- bzw. Erinnerungsservice
Nichts ist für die Ewigkeit! Im Leben gibt es Veränderungen die nicht vorhersehbar sind. So kann eine Person, die heute volles Vertrauen genießt, dieses auch wieder verlieren. Die Einstellung zur persönlichen Patientenverfügung kann sich z.B. aufgrund von Erfahrungen oder neuer medizinischer Möglichkeiten ändern. Selbst eine neue Anschrift, die nicht in die bestehenden Dokumente eingepflegt wird, kann zu Problemen führen. Durch den jährlichen Updateservice wird sichergestellt, dass die Vollmachten und Verfügungen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Ändert sich die Rechtslage, werden die Dokumente selbstverständlich daran angepasst. Auch diesen Service können Sie für Ihre bereits bestehenden Vollmachten und Verfügungen nutzen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen lassen
Sie besitzen noch keine Vorsorgedokumente? Sie möchten dieses Thema für sich und Ihre Familie klären? Mit Hilfe der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und deren Kooperationsanwälten können Sie auf Grundlage von umfassenden Fragebögen persönliche und rechtssichere Vollmachten und Verfügungen erstellen lassen. Die Fragebögen können bequem zu Hause am PC oder auf einem Tablet ausgefüllt und beantwortet werden. Sie müssen nichts ausdrucken, die Daten werden online übertragen und Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem ausgefüllten Fragebogen. So ist z.B. auch keine Vereinbarung der üblicherweise notwendigen zwei Termine für die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einer Rechtsanwaltskanzlei erforderlich. Hier steht Ihnen der Auftrag inkl. Fragebogen direkt und sofort zur Verfügung.
Was kosten Vollmachten und Verfügungen vom Notar?
Beim Notar richtet sich die Gebühr für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht nach dem Vermögen, welches von der Vollmacht erfasst wird. Beträgt sie bei einem anrechenbaren Vermögenswert von z.B. 50.000 € momentan 165 €, kann diese bei höheren Vermögen bis auf 1.735 € steigen. Für eine notariell erstellte Patientenverfügung werden ca. 60 € berechnet. Die Sätze gelten pro Person zuzüglich Gebühren und gesetzlicher Mehrwertsteuer (Gerichts- und Notarkostengesetz). Rechtsanwälte setzen für die Erstellung dieser Dokumente üblicherweise einen Stundensatz an, der regional variiert. Geht man z.B. von 200 € pro Stunde aus, können Kosten von 350 € bis 400 € zuzüglich Gebühren und gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Person entstehen.Was kosten Testamente vom Notar?
Beim Notar richtet sich die Gebühr für die Erstellung eines Testamentes nach dem vorhandenen Vermögen (Geschäftswert). Beträgt dieses inkl. einer Immobilie zum Beispiel 350.000 € werden für ein Einzeltestament 685 € und für ein gemeinschaftliches Testament 1.370 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Gebühren berechnet. Ein Erbschein ist in diesem Fall nicht notwendig.
Wie hoch sind die Kosten bei der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und welche Leistungen werden erbracht?
Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG berechnet für das anwaltlich erstellte Premiumpaket für Alleinstehende 259 € und für Paare 399 € (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Folgende Leistungen sind im Preis enthalten:- Jede Person erhält eine anwaltlich erstellte, individuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung entsprechend der persönlichen Vorgaben.
- Zusätzlich enthalten sind folgende anwaltlich ausgefertigten Einzelvollmachten für:
Wohnungsangelegenheiten
Vermögenssorge
Post-Fernmeldeverkehr und Dienstleister
Internetdienstleister
Behörden
- eine Einzelausfertigung der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (diese kann sofort beim Hausarzt hinterlegt werden).
- Folgende Vollmachten können zusätzlich handschriftlich erstellt und eingelagert werden:
Sorgerechtsverfügung
Haustier- und Großtierverfügung
Trauerverfügung
- Für im Haushalt lebende volljährige Kinder gelten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Sonderkonditionen.
- Anwaltlich beglaubigte Kopien der Originaldokumente.
- Registrierung der Vollmacht und Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- Jede Person erhält eine Notfallkarte mit allen wichtigen Informationen inklusive Notrufnummer.
- Digitalisierung der Dokumente in der Datenbank.
- Versicherte Aufbewahrung der Originalunterlagen bei einem auf Dokumentenlagerung spezialisierten Unternehmen inklusive der unten genannten Dienstleistungen.
- Versicherte Aufbewahrung der Originalunterlagen bei einem auf Dokumentenlagerung spezialisierten Unternehmen.
- 24-Stunden-Notfallservice für berechtigte Personen und Institutionen.
- Automatische Anpassung der Unterlagen an aktuelle Veränderungen der Rechtslage.
- Jährlicher Updateservice um aktuelle Änderungen (z.B. Anschrift) einzupflegen.
- Müssen aufgrund geänderter Vorstellungen, Sichtweisen, Änderungen im persönlichen Umfeld usw. komplett neue Dokumente anwaltlich erstellt werden, erfolgt das für 25 € (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) pro Person, unabhängig von der Anzahl der neu zu erstellenden Dokumente.
- Testamente können gemeinsam mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ohne Mehrkosten eingelagert werden.
