In einer Organverfügung kann jede volljährige Person schriftlich ihren Willen zum Thema Organspende niederlegen. Das Instrument der Organverfügung beruht auf den Folgewirkungen des Selbstbestimmungsrechts. Der mögliche Organspender soll über das Schicksal seines Körpers nach seinem Tode eine Entscheidung treffen können. Durch eine Organverfügung kann in eine Organentnahme eingewilligt, ihr widersprochen oder die Entscheidung einer namentlich benannten Person seines Vertrauens übertragen (Erklärung zur Organspende) werden. Die Erklärung kann auf bestimmte Organe beschränkt werden. | ||||