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In diesen Vollmachten wird bestimmt, welche persönlichen Angelegenheiten ein Bevollmächtigter für einen Betroffenen erledigen darf. Wie zum Beispiel:
- geltend machen von Versicherungsleistungen
- Kündigung von Versicherungsverträgen
- Kündigung des Mietvertrages
- Entscheidungen im Fernmeldeverkehr
- Entgegennahme zum Aufbewahren
- Öffnen meiner Post
- Entgegennahme von Wahlunterlagen
- etc...
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