Was für wen?

Paare verheiratet oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder

Vorsorgevollmacht:
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungverfügung:
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung:
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Paare verheiratet oder Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kinder und Haustier

Vorsorgevollmacht:
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungverfügung:
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung:
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung:
Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
Haustierverfügung:
Ist anzuraten um Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier zu geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.

Alleinstehende mit Vertrauensperson

Vorsorgevollmacht:
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Betreuungverfügung:
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung:
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinstehende ohne Vertrauensperson

Vorsorgevollmacht: nein
Betreuungverfügung:
Ist anzuraten. Auch wenn kein Bevollmächtigter benannt werden kann ist das eine Möglichkeit, für den Fall einer gerichtliche angeordneten Betreuung persönliche Vorgaben und Wünsche zu äußern z.B. wie, wo und evtl. durch welchen Betreuer diese Aufgabe erfüllt werden soll.
Patientenverfügung:
Ist dringend anzuraten um Betreuern und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinerziehende

Vorsorgevollmacht:
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern Kind Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde. Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls nicht automatisch vertretungsberechtigt.
Betreuungverfügung:
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
Patientenverfügung:
Ist dringend anzuraten um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung:
Ist dringend anzuraten um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

Testament

Unabhängig von der Familienkonstellation gilt:

Eines ist sicher: Irgendwann müssen wir alle sterben. Viele Menschen wollen deshalb schon zu Lebzeiten sicherstellen, dass ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt – und machen ihr Testament. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wer erben soll, sondern auch, mit welchen Kosten zu rechnen ist und wie sichergestellt wird, dass der letzte Wille auch tatsächlich Eingang ins Testament findet.