Der aktuelle Update Service aufgrund gesetzlicher Neuregelungen im Jahr 2017

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung hinsichtlich der Neuregelung bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen führt die Deutsche Vorsorgedatenbank AG derzeit einen Update Service durch.

Die Kunden erhalten einen anwaltlich erstellten, personifizierten Nachtrag zur bestehenden, bei der Deutschen Vorsorgedatenbank AG eingelagerten Vorsorgevollmacht (Patientenverfügungen sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen) sowie eine Mandanteninformation mit einer detaillierten Beschreibung der geänderten Rechtslage. Die Kunden müssen diesen Nachtrag nur noch mit Ort und Datum versehen und die unterschriebenen Originale per Post zurück senden.

Dieser Update Service wird allen Kunden zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, wer die eingelagerten Dokumente erstellt hat.

Somit ist bei Rücksendung der unterzeichneten Nachträge durch die Kunden sichergestellt, dass die bestehenden Vorsorgevollmachten auf dem neuesten Stand bleiben.

Außer den vereinbarten jährlichen Gebühren für den Einlagerungs- und Update Service fallen keine Kosten an.

Für Kunden, die ihre Vorsorgevollmacht über die von der Deutschen Vorsorgedatenbank AG empfohlenen Rechtsanwälte haben erstellen lassen, jedoch den Update Service nicht gebucht haben, unterbreiten wir gern ein Angebot für diese und zukünftige Aktualisierungen.

Kunden die ihre Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt oder Notar vor Ort haben erstellen lassen und die Originale selbst verwahren, sollten sich dort nach der Aktualität der Unterlagen und einem eventuellen Update erkundigen.

Man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der vor August 2017 erstellten Vorsorgevollmachten, auch die mit Hilfe von Ankreuzformularen erstellten, auf die neuen Regelungen angepasst werden müssen.

Die aktuelle Gesetzesänderung zeigt, wie wichtig und hilfreich ein professioneller Update Service für die persönliche Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist.

Weitere Informationen zum aktuellen Update Service erhalten Sie in diesem kurzen Video.

 

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Nun doch zunächst keine automatische Vertretung durch Ehepartner?

Das unter großem Medieninteresse am 18. Mai mit Mehrheit im Bundestag beschlossene Gesetz zur automatischen Notfallvertretung durch Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner wurde vom Bundesrat nicht zur Abstimmung gebracht. Stattdessen wurde der Antrag zurückgestellt. Ob dieses Gesetz bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 22.09., also nur zwei Tage vor der Bundestagswahl verabschiedet wird ist derzeit unklar.

Grund für die Zurückweisung sind die im Gesetz empfohlenen Vergütungserhöhungen für Berufsbetreuer. So sollte deren Stundensatz in der höchsten Stufe von derzeit 44,00 Euro ab dem 01.10.2017 auf 50,50 Euro steigen. Das wäre die erste Erhöhung seit 12 Jahren, mithin also nicht mehr als ein Inflationsausgleich. Offensichtlich sind die mit dieser Neureglung verbunden Mehrkosten in Höhe von geschätzten 115 Millionen Euro jährlich den Ländern nur schwer zu vermitteln. Diese Kosten fallen dann an, wenn der zu Betreuende als mittellos gilt. In allen anderen Fällen erfolgt die Vergütung der Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten.

Auf die Notwendigkeit der privaten rechtlichen Vorsorge mittels einer Vorsorgevollmacht hat diese Entscheidung keine Auswirkungen. Auch wenn die geplante Neuregelung der automatischen Notfallvertretung doch noch zum 01.07.2018 oder später in Kraft treten sollte; ohne private rechtliche Vorsorge ist ein Betreuungsverfahren im Notfall unumgänglich. Lediglich die Abstimmung mit den behandelnden Ärzten in den ersten Tagen nach Eintritt der Handlungsunfähigkeit wird im Gesetzentwurf geregelt. Ob dies, wie ursprünglich geplant auch ohne die Grundbedingung des gemeinsamen Wohnsitzes nunmehr verabschiedet wird ist fraglich.

Fazit: Auch zukünftig ist der Erhalt der Selbstbestimmung auch in Zeiten der persönlichen Handlungsunfähigkeit an die Existenz einer rechtssicheren, aktuellen und jederzeit verfügbaren Vorsorgevollmacht gebunden.

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Die Plakate der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

Die Plakate der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

Ab sofort können Kooperationspartner der Deutschen Vorsorgedatenbank AG im Nutzerbereich Plakate bestellen. Diese gibt es in zwei Größen: DIN A1 und DIN B1. Das Format DIN A1 entspricht der Größe der meisten handelsüblichen Kundenstopper (Aufsteller). Besonders hilfreich dürften diese für diejenigen sein, welche mit Hilfe der Plakate auf bevorstehende Kundenveranstaltungen hinweisen möchten – zur Aktualisierung dieser Daten sind entsprechende Freiflächen beim Druck berücksichtig worden.

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Die Unternehmervollmacht der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

Die Unternehmervollmacht der Deutschen Vorsorgedatenbank AG
Mit der Unternehmervollmacht ergänzt die Deutsche Vorsorgedatenbank AG das Angebot.
Gemeinsam mit der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, mit über 120 Rechtsanwälten und Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München deutschlandweit an den wichtigsten Wirtschaftsstandorten vertreten, wurde die Unternehmervollmacht entwickelt.

Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 85% aller Unternehmer keine Vorsorge für den Fall einer Verhinderung des „Chefs“ getroffen haben. Unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens kann die Deutsche Vorsorgedatenbank AG ab sofort eine professionelle Lösung anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:
Für Fragen steht Ihnen das Team der Deutschen Vorsorgedatenbank AG gerne zur Verfügung.

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Neue Webinare zum NOTFALL-Plan und NOTFALL-Ordner der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

Neue Webinare zum NOTFALL-Plan und NOTFALL-Ordner der Deutschen Vorsorgedatenbank AG
Ab sofort führt die Deutsche Vorsorgedatenbank AG kostenfreie Webinare zu den neuen, ergänzenden Optionen NOTFALL-Ordner und NOTFALL-Plan durch.

In diesen Webinaren erfahren Sie, wie nach der Erstellung der persönlichen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Ihre Kunden alle damit verbundenen Themen angesprochen und optimiert werden können, wie zum Beispiel:

  • Risikovorsorge
  • Pflegekosten
  • Verdienstausfallabsicherung
  • Informationen zu wichtigen Fristen, z.B. wer muss bis wann bei welchem Versicherungsunternehmen einen Unfall melden? 
  • Auffinden von Unterlagen wie beispielsweise Grundbuchauszüge oder Kreditverträge  

Bevollmächtigten die notwendige Handlungsanleitung an die Hand zu geben sowie diese unter anderem vor ungeplanten, zusätzlichen finanziellen Belastungen zu bewahren ist Ziel dieser ergänzenden Produkte.

Das Webinar zum NOTFALL-Ordner führt unser Kooperationspartner, Herr Manfred Sack durch. Er verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Gestaltung und beim Einsatz des von ihm konzipierten Notfall Ordners. Dank dieser Kooperation können Kunden dieses wichtige Hilfsmittel direkt mit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung über die Deutsche Vorsorgedatenbank AG beziehen.

Hier geht es zur Anmeldung zum NOTFALL-Plan: https://attendee.gotowebinar.com/rt/5090662238940083713

Hier geht es zur Anmeldung zum NOTFALL-Ordner: https://attendee.gotowebinar.com/rt/2521383940622334465

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

Ihr Team der Deutschen Vorsorgedatenbank AG

 

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Artikel in Cash.ONLINE vom 09.06.2015

Artikel in Cash.ONLINE vom 09.06.2015

Vorsorgevollmacht: Nur wer sie hat, kann sie weiterempfehlen

Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind bei den Finanzdienstleistern angekommen. Für viele Versicherungsmakler stellt sich nicht mehr die Frage, ob dieses Thema aufgegriffen wird, sondern wie. Allerdings haben die meisten Makler selber noch Nachholbedarf. mehr

Quelle: Cash.Online 09.06.2015

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Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG empfiehlt folgende Veranstaltungen:

Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG empfiehlt folgende Veranstaltungen:

Veranstalter: Die GenerationenBerater – Thomas Böhlein und Ralf Kohl:

 

Heute möchten wir Sie über eine erfolgreiche Möglichkeit der Neukundengwinnung (fast) wie am Fließband informieren.

Das Besondere daran: Die Informationen stammen aus erster Hand – aus der Praxis für die Praxis. Ein Makler, der das Konzept seit Monaten erfolgreich umsetzt, berichtet Ihnen von seinen Erfahrungen.

Seien Sie dabei – das Konzept ist für jedermann umsetzbar und erfordert auch keine komplette Neuausrichtung des bestehenden Maklerbetriebes.

Zitat: „Ich bin seit 35 Jahren in der Branche. Jedes Jahr habe ich mir den Kopf darüber zerbrochen, wie ich im kommenden Jahr an Neukunden komme oder im Bestand meinen Umsatz generieren kann. Seit diesem Jahr bin ich diese Sorgen los – jetzt mache ich mir nur noch darüber Gedanken, wie ich alle Anfragen und Termine zeitnah abgearbeitet bekomme.“

Ab dem 8. Juni erfahren die Teilnehmer(innen) an 8 Orten, wie sie mit Kundenveranstaltungen zu dem wichtigen Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung neue Kunden gewinnen und bestehende Kunden begeistern können. Neben neuen Kunden sind qualifizierte Weiterempfehlungen und eine deutliche Umsatz-steigerung die gewünschten Mehrwerte.

Im Anschluss an die Veranstaltung bekommen die Teilnehmer(innen) das komplette Handout digital zur Verfügung gestellt und können somit sofort loslegen ohne ihr eigentliches Geschäftsmodell umstellen zu müssen.

Vorgestellt werden auch unterschiedliche Vertriebsansätze und Software-Lösungen für die zeitnahe Umsetzung.

Detaillierte Informationen (Agenda, Orte und Kosten) erhalten Sie unter http://die-generationenberater.com

Mit dem Gutscheincode 700DVDB können Sie einen Nachlass i.H.v. 50,00 EUR erhalten.

Direkt zu der Anmeldung gelangen Sie hier: http://die-generationenberater.com/jetzt_buchen-182754.html

 

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