Page 5 - Vorsorgevollmacht
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sorgevollmacht

Wie bei Testamenten oder Patientenverfügungen kommt es darauf an,
die Dinge vor Eintritt der jeweiligen Situation zu regeln.

Schicksalsschläge aller Art sorgen dafür, dass diese Situationen oftmals überraschend
eintreten. Ein aufmerksamer Blick in unsere Medien zeigt dies tagtäglich auf. Als vielfach
bekanntes Beispiel sei hier der Unfall von Michael Schumacher genannt

In den letzten 5 Jahren kam es deutschlandweit zu 1.141.332 solcher Situationen

( Quelle: Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer)

Für alle diejenigen, die nicht selbst vorgesorgt haben, hat der Gesetzgeber hierfür
Regelungen geschaffen und diese im §1896 BGB verankert.
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