Page 9 - Vorsorgevollmacht
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eutung und Folgen

Wenn Sie die Folgen Ihrer Geschäftsunfähigkeit nicht selbstbestimmt regeln, wird demnach
ein gerichtlicher Betreuer bestellt.

Dies kann eines Ihrer Familienmitglieder sein, muss es aber nicht.

In vielen Situationen werden fremde Personen ( Berufsbetreuer) bestellt.
Diese treffen dann Ihre Entscheidungen des täglichen Lebens und handeln in Ihrem Namen.
Bspw. verfügen diese über Ihr gesamtes Vermögen und auch darüber, von wem, wo und wie
Sie medizinisch behandelt werden.

Über jede Art von Entscheidung muss ein gerichtlich bestellter Betreuer
Rechenschaft beim Betreuungsgericht ablegen.
Für manche Entscheidungen muss vorab beim Gericht die erforderliche Genehmigung
eingeholt werden.
Dies gilt auch, wenn jemand aus Ihrem familiären Umfeld als gerichtlicher Betreuer bestellt
wurde.
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